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Die Gründungsmitglieder des Vereins fassten die folgenden weiteren Beschlüsse:

1) Die als Anlage 2 beiliegende Beitragsordnung wurde diskutiert und beschlossen. Sie ist wesentlicher Bestandteil dieses Gründungsprotokolls.

2) Der Vorstand wird wurde beauftragt, den Verein zur Eintragung in das Vereinsregister anzumelden und die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt zu beantragen.

3) Der Vorstand wird wurde ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung vorzunehmen, von denen das Amtsgericht die Eintragung in das Vereinsregister oder das Finanzamt die Anerkennung als gemeinnützig abhängig macht, soweit diese Abänderungen sich nicht auf die Bestimmungen über den Zweck des Vereins, über bei Wahlen und Beschlüssen notwendige Mehrheiten und über den Anfall des Vereinsvermögens bei der Auflösung beziehen.

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