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5. Wahl der Kassenprüfer,
6. MitgliederversammlungWeitere Beschlüsse

Die Anwesenden stimmten durch ihr Handzeichen der Tagesordnung zu.

TOP 1: Aussprache zur Gründung eines Vereins

Herr / Frau __________________________________

...

Die Anwesenden begrüßten diesen Vorschlag einstimmig.

TOP 2: Diskussion eines Satzungsentwurfs und Verabschiedung der Vereinssatzung

Der Satzungsentwurf wurde vorgelesen und diskutiert. Änderungs- und Ergänzungsvorschläge der Versammlungsteilnehmer wurden eingearbeitet.

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Sämtliche Erschienenen erklärten, dem neu errichteten Verein als Gründungsmitglieder anzugehören. Die Anwesenden unterschrieben die Satzung (Anlage 2).

TOP 3: Wahl einer Wahlleitung

Herr / Frau __________________________________

erklärte sich bereit, die bevorstehenden Wahlen zu leiten. Dem wurde allseits zugestimmt.

TOP 4: Wahl des Vereinsvorstandes

Zur Wahl für den Vorstand stellten sich die folgenden Personen:

...

Die Gewählten erklärten, dass sie die Wahl annehmen.

TOP 5: Wahl der Kassenprüfer

Zur Wahl für die Kassenprüfung stellten sich die folgenden Personen:

...

mit __ Ja-Stimmen bei __ Gegenstimmen und __ Enthaltungen

  

Die Gewählten erklärten, dass sie die Wahl annehmen.

TOP 6: Weitere Beschlüsse

Die Gründungsmitglieder des Vereins fassten die folgenden weiteren Beschlüsse:

...

Weiteren durch einstimmigen Beschluss ermäch-

tigt, gegebenenfalls notwendige Ergänzungen oder Änderungen bei der Satzung vorzunehmen,

falls vonseiten des Registergerichts oder des Fi

nanzamts Bedenken gegen die Eintragung bzw.

gegen die Anerkennung des Vereins als gemeinnützig vorgebracht werden. Es wurde klargestellt,

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1) Die beiliegende Beitragsordnung wurde diskutiert und beschlossen. Sie ist wesentlicher bestandteil dieses Gründungsprotokolls.

2) Der Vorstand wird beauftragt, den Verein zur Eintragung in das Vereinsregister anzumelden und die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt zu beantragen.

3) Der Vorstand wird ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung vorzunehmen, von denen das Amtsgericht die Eintragung in das Vereinsregister oder das Finanzamt die Anerkennung als gemeinnützig abhängig macht, soweit diese Abänderungen sich nicht auf die Bestimmungen über den Zweck des Vereins, über bei Wahlen und Beschlüssen notwendige Mehrheiten und über den Anfall des Vereinsvermögens bei der Auflösung beziehen.

 

Die Gründungsversammlung wurde um

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