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1) Mitglieder können alle natürlichen Personen, Personengesellschaften und juristischen Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen und die über einen Internetzugang verfügen.

2) Die Mitgliedschaft kann durch Aufnahmeantrag erworben werden, über deren Annahme der Vorstand entscheidet. Gegen eine Ablehnung der Mitgliedschaft durch den Vorstand, die zu begründen ist, kann der Antragsteller Beschwerde erheben. Die Beschwerde ist innerhalb eines Monats ab Zugang der Ablehnung beim Vorstand einzulegen. Über die Beschwerde entscheidet die Mitgliederversammlung in ihrer nächsten Sitzung.

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