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a. Information der Öffentlichkeit zur Geschichte der Computertechnik und des Bildschirmspiels, dies insbesondere durch den Betrieb eines öffentlichen Internet-Archivs über Computer und Bildschirmspielgeräte sowie die dafür verfügbaren Programme und PresselandschaftPresse-Erzeugnisse

b. Langzeitarchivierung und Wiederlesbarmachung von Programmen für klassische Computer und Bildschirmspielgeräte.

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6) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn mindestens 20 % der Mitglieder sie unter Angabe von Gründen verlangen. Sie muss längstens innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Verlangens stattfinden.

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9) Im Onlineverfahren wird das jeweils nur für die aktuelle Versammlung gültige Zugangswort mit einer gesonderten E-Mail unmittelbar vor der Versammlung, maximal 3 Stunden davor, bekannt gegeben. Ausreichend ist dabei die ordnungsgemäße Absendung der E-Mail an die letzte dem Vorstand Verein bekanntgegebene E-Mail-Adresse des jeweiligen Mitglieds. Mitglieder, die über keine E-Mail-Adresse verfügen, erhalten das Zugangswort per Post an die letzte, dem Vorstand Verein bekanntgegebene Adresse. Ausreichend ist dabei die ordnungsgemäße Absendung des Briefes zwei Tage vor der Mitgliederversammlung. Sämtliche Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und das Zugangswort keinem Dritten zugänglich zu machen und unter strengem Verschluss zu halten.

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4) Der Vorstand wird in offener Wahl für Amtszeiten von drei Jahren gewählt. Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Bestellung des neuen Vorstandes im Amt. Die Wiederwahl ist zulässig.

5) Der Vorstand tagt, so oft es erforderlich ist, in der Regel einmal im Halbjahr.

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