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1) Ziel des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Volksbildung sowie von Kunst und Kultur, insbesondere auf dem Gebiet der Erforschung und Bewahrung klassischer Computertechnik, der Geschichte der Computertechnik und des Bildschirmspiels sowie der bildschirmspielbezogenen Kunstformen.

2) Der Verein erreicht seine Ziele insbesondere durch

a. Information der Öffentlichkeit zur Geschichte der Computertechnik , und des Bildschirmspiels und der bildschirmspielbezogenen Kunstformen, dies insbesondere durch I. den Betrieb eines öffentlichen Internet-Archivs über klassische Computer und Bildschirmspielgeräte , über sowie die dafür verfügbare Software verfügbaren Programme und Presselandschaft sowie über bildschirmspielbezogene Kunstformen

II. Ausrichtung von öffentlichen Ausstellungen

III. Veranstaltung von sowie Teilnahme an Vorträgen, Schulungen, öffentlichen Diskussionsrunden, Seminaren

IV. Herausgabe von Publikationen, insbesondere Nachschlagewerke

b. Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung zur Entwicklung der Computertechnik, des Bildschirmspiels und der bildschirmspielbezogenen Kunstformen, dies insbesondere durch Bereitstellung geeigneter Recherchemöglichkeiten

c. Aufbau eines Ausstellungsbestandes an klassischen Computern und Bildschirmspielgeräten

d. Aufbau eines Ausstellungsbestandes an Datenträger-Veröffentlichungen für klassische Computer und Bildschirmspielgeräte

e. Aufbau eines Pressearchivs zu klassischen Computern und Bildschirmspielgeräten

f. Aufbau eines Ausstellungsbestandes zur Geschichte der bildschirmspielbezogenen Kunstformen, insbesondere Bildschirmfotos und Verpackungskunst

g. Mitwirkung an der Erforschung und Entwicklung geeigneter Methoden zur Langzeitarchivierung und Wiederlesbarmachung von Programmen für klassische Computer und Bildschirmspielgeräte.

  § 3 Steuerbegünstigung

1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

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2) Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig, die Erstattung anfallender Auslagen ist auf Antrag möglich. Ist das zumutbare Maß ehrenamtlicher Tätigkeit überschritten, kann der Vorstand entgeltlich tätige Mitarbeiter einstellen.

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3) Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Volksbildung sowie Kunst und Kultur.


Ort, Datum und Unterschriften