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Der Mitgliedsbeitrag an den Verein ist jährlich bis zum 31. Januar zu entrichten und beträgt monatlich einen Euro. Freiwillige Mehrbeiträge sind möglich. Für das erste Jahr der Beitragspflicht ist der Beitrag bis zum 15. des auf den Beginn der Beitragspflicht folgenden Kalendermonats fällig. Bei Ein- oder Austritt im Kalenderjahr wird der Mitgliedsbeitrag anteilig nur für volle Monate der Mitgliedschaft erhoben, eventuell zuviel gezahlte Beiträge werden dem Mitglied erstattet.

§ 4

Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.

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