Beitragsordnung
Beitragsordnung des Vereins zur Bewahrung der Computertechnik- und Bildschirmspielgeschichte
(Gültig ab dem xx.yy.zzz)
§ 1
Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
§ 2
Die festgesetzten Beiträge treten grundsätzlich rückwirkend ab dem 1. Januar des Geschäftsjahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.
§ 3
Der Mitgliedsbeitrag an den Verein ist jährlich im Voraus bis zum 31. Januar zu entrichten und beträgt monatlich einen Euro. Freiwillige Mehrbeiträge sind möglich.
§ 4
Für das erste Jahr der Beitragspflicht ist der Beitrag bis zum 15. des auf den Beginn der Beitragspflicht folgenden Kalendermonats fällig. Bei Ein- oder Austritt im Kalenderjahr wird der Mitgliedsbeitrag nur für volle Monate der Mitgliedschaft erhoben, eventuell zuviel gezahlte Beiträge werden dem Mitglied erstattet.
§ 5
Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
§ 6
Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch das Bankeinzugsverfahren. Begründete Ausnahmen sind möglich.
§ 7
Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung (EDV). Die persönlichen Daten werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
Diese Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am xx.yy.zzz beschlossen.